Unabhängig von Abiturnote und Wartezeit lässt sich durch eine Studienplatzklage und der damit gegebenenfalls verbundenen Teilnahme am Losverfahren, grundsätzlich an jeder Universität die Chance den begehrten Studienplatz zu erhalten erhöhen. Mit der Zahl der Universitäten, an denen Anträge/Klagen eingereicht werden, steigen die Chancen. Da die Anzahl der eingelegten Studienplatzklagen grundsätzlich die Erfolgsaussichten im Losverfahren erhöht, liegt die Empfehlung nahe, möglichst viele Anträge bei Gericht einreichen zu lassen. Da hiermit jedoch auch die Kosten steigen, raten wir stets gemeinsam mit uns die Erfolgsaussichten auszuloten.
Eine Klage ist zudem nach unserer Erfahrung umso erfolgreicher, desto weniger Antragsteller im konkreten Studiengang klagen und wenn die Hochschulstandorte nicht zufällig ausgewählt werden, sondern nach einer bestimmten Methodik.
Die Chancen einer Studienplatzklage hängen neben dem Studienfach und individuellen Voraussetzungen damit ganz wesentlich von drei Faktoren ab:
1. Welche Hochschulen werden verklagt?
2. Wieviele Hochschulen werden verklagt?
3. Wie früh werden die ersten Schritte unternommen?